| | | Neue Schutzstreifen mit Sicherheitstrennstreifen im Bierweg
(Foto: Albrecht Steindorff) |
|
| |
Schutzstreifen sind keine Radstreifen: Wie sind sie zu erkennen und was ist der Unterschied?
Im Bierweg wurden „Radstreifen“ jetzt durch „Schutzstreifen“ ersetzt. Was ist der Unterschied? Radstreifen sind von der Fahrbahn mit einer durchgehenden Linie abgetrennt. Rechts daneben steht der sog. „blaue Lolly“, das Verkehrsschild Nr. 237 „Radweg“. Zusätzlich sind oft Fahrrad-Piktogramme auf dem Streifen angebracht, in Nürnberg werden die Streifen zurzeit Zug um Zug rot gefärbt. Diese Radstreifen dürfen von Autos legal nur überfahren werden, um rechts daneben liegende Parkplätze zu erreichen. Schutzstreifen sind von der Fahrbahn nur mit einer unterbrochenen, also „gestrichelten“ Linie abgetrennt. Auf dem Schutzstreifen sind Fahrradsymbole, es gibt aber keinerlei Verkehrsschilder, die auf den Streifen hinweisen. In Nürnberg werden sie auch nicht durchgehend rot eingefärbt. Diese Streifen dürfen Autos auch legal im Geradeaus-Verkehr überfahren, wenn dort kein Rad unterwegs ist, und es notwendig ist, um dem Gegenverkehr zu begegnen. In beiden Fällen gilt, dass die Autos beim Überholen von Radler*innen nicht einfach am Trennstrich entlangfahren dürfen, sondern 1,50 Meter Abstand zum Rad einhalten müssen. Und für Radler*innen gilt in beiden Fällen: wenn rechts vom Streifen Parkplätzen sind, mindestens 80 Zentimeter zum parkenden Auto Abstand halten, um „Dooring-Unfälle“ zu vermeiden, also sich plötzlich eine Autotür öffnet. Bei geringerem Abstand bekommt Ihr beim Unfall möglicherweise sogar eine „Mitschuld“. Um an diesen Abstand zu erinnern, sind im Bierweg ca. 35 Zentimeter breite Streifen am rechten Rand markiert, sog. „Sicherheitstrennstreifen“, das gab es bisher in Nürnberg so gut wie noch nicht. |